Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie in Dresden
Damit auch Ihr Objekt schnell den passenden Käufer oder Mieter findet.
Bieten Sie uns Ihre Immobilie unverbindlich zur Vermittlung an. Als Immobilienverkäufer oder Vermieter profitieren Sie von unserer umfassenden Expertise, unserer Kenntnis des lokalen Immobilienmarktes und unserem persönlichen Einsatz.
Bitte füllen Sie das folgende Formular möglichst vollständig aus. Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!
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- Exposés nur von Profis, für Sie!
- Wir kennen den Wert Ihrer Immobilie in Dresden!
- Wir sorgen für den bestmöglichen Marktpreis Ihrer Immobilie!
- Sie erhalten ein Rund-um-Sorglos-Paket für Ihre Immobilie!

Ihre Ansprechpartnerin
Kerstin Richter
Office Managerin
Könneritzstraße 3
01067 Dresden
Tel. 0351-21246750
info@remax-dd.de
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Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Immobilienpartner Dresden
Mit dem Energieausweis informiert der Immobilienbesitzer über die Energieeffizienz seines Gebäudes bzw. seiner Wohnung.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen nicht nur in Dresden hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen und erstellen einen Energieausweis für Ihr Haus oder Eigentumswohnung, falls noch keiner vorhanden ist.
Für den Käufer oder Mieter sind die Vorteile klar: Ähnlich wie seit langem bei Kühlschränken oder Herden erfährt er mit einem Blick das Wesentliche über die "Verbrauchsklasse" der Immobilie und über deren Energieeffizienz.
Immobilienverkäufer oder Vermieter, die keinen Makler beauftragen wollen, müssen nicht nur in Dresden hier einiges beachten. Denn seit der Novellierung der Energiesparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 gelten verschärfte Regelungen. Beispielsweise muss der Energieausweis schon bei der Besichtigung unaufgefordert vorgelegt oder übergeben werden. Die Energiedaten müssen bereits in den Immobilienanzeigen ausgewiesen werden. Sonst drohen empfindliche Bußgelder.
Wenn Sie uns beauftragen, kümmern wir uns natürlich auch um sämtliche Details, die den Energieausweis betreffen und erstellen einen Energieausweis für Ihr Haus oder Eigentumswohnung, falls noch keiner vorhanden ist.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:
- Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren.
- Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.
Immobilienpartner Dresden regelt alles. Damit Sie rechtlich immer auf der sicheren Seite sind.
RE/MAX Immobilienpartner arbeitet mit erfahrenen Profis, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.
Wenn Sie uns einen Alleinauftrag erteilen, erstellen wir (falls nicht bereits vorhanden) Ihren Energieausweis kostenlos.
Natürlich achten wir in allen Phasen des Verkaufs darauf, dass auch die anderen Vorschriften der Energiesparverordnung erfüllt sind.
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